Jüngling

Jüngling
jung:
Das gemeingerm. Adjektiv mhd. junc, ahd. jung, got. juggs, engl. young, schwed. ung geht, wie z. B. auch das substantivierte Adjektiv lat. iuvencus »junger Stier; junger Mensch«, auf eine Weiterbildung des idg. Adjektivs *i̯uu̯en- »jung« zurück. Beachte z. B. aus anderen idg. Sprachen aind. yúvan- »jung« und lat. iuvenis »jung«, wozu die Komparativbildung iunior »jünger« ( Junior) gehört. Eine alte Substantivbildung zu idg. *i̯uu̯en- »jung« ist das unter Jugend behandelte Wort. – Das Adjektiv »jung« steht zunächst in Opposition zu »alt« und wird ferner im Sinne von »frisch, neu; unreif, unausgegoren, unerfahren« und zeitlich im Sinne von »letzt, spät« gebraucht. – Die substantivierte Form der Junge bildet nicht nur den Gegensatz zu »der Alte«, sondern ist – besonders in nordd. und mitteld. Umgangssprache – auch im Sinne von »Knabe; Sohn« gebräuchlich. Dagegen hat das Junge die Bedeutung »neugeborenes bzw.
junges Tier«. – Abl.: jungen »Junge werfen« (15. Jh.); verjüngen »jung machen«, reflexiv auch »nach oben spitz zulaufen, dünner werden« (16. Jh.; für veraltetes »jüngen«, mhd. jungen, ahd. jungan »jung machen«); Jünger (s. d.); Jüngling (s. d.); jüngst (s. d.). Zus.: Jungbrunnen (mhd. juncbrunne »verjüngender Brunnen«); Jungfrau (mhd. juncvrou‹we›, ahd. juncfrouwa »junge Herrin, Edelfräulein«, dann »junge, noch unverheiratete Frau ‹adligen Geschlechts›« und schließlich »junge, unberührte Frau«; Jungfer), dazu jungfräulich »rein, unberührt« (mhd. juncvrouwelich); Junggeselle (15. Jh.; zunächst in der Bedeutung »junger Handwerksbursche«, dann »‹junger› unverheirateter Mann«); Junker (s. d.).
Jüngling:
Das auf das Westgerm. beschränkte Wort (mhd. jungelinc, ahd. jungaling, niederl. jongeling, aengl. geongling) ist mit dem Suffix -ling von dem unter jung dargestellten Adjektiv abgeleitet. Die nord. Sippe von schwed. yngling ist dem westgerm. Substantiv nachgebildet oder daraus entlehnt.

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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